Wahlergebnisse der Bundestagswahl für Ravensburg
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Die Stadtverwaltung Ravensburg hat die Wahlbenachrichtigungen um den 20. August an alle Wahlberechtigten verschickt. Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich telefonisch informieren unter 0751 82-413 .
Briefwahlunterlagen kann man über mehrere Wege beantragen:
Aufgrund der Corona-Situation wurde das Briefwahlbüro aus dem Bürgeramt ausgelagert und in extra Räumen untergebracht. Das Wahlbüro finden Sie am Marienplatz 27 im 4. Obergeschoss (Eingang gegenüber des Rathauses zwischen Südwestbank und Eiscafé Clamore).
Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.
Freitag von 9 bis 12 Uhr
Mehr Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
Das Wahlgebiet der Stadt Ravensburg wurde seit der Landtagswahl im März 2021 nochmals neu eingeteilt. Statt 17 Wahllokalen gibt es 35 Wahllokale für die direkte Abgabe der Stimme. Welchem Wahllokal Sie zugeteilt wurden, erfahren Sie in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten erhalten oder im Wahllokalfinder. Ferner wurden 15 Briefwahlbezirke eingerichtet, die sich um die Auszählung der Briefwahlstimmen kümmern.
Am Sonntag, 26. September 2021 von 8 bis 18 Uhr.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihre Maske und zur Sicherheit Ihren Ausweis mit. Gerne dürfen Sie auch einen eigenen Kugelschreiber benutzen.
Sofern Sie ins Ausland wegziehen, bleibt ihr Wahlrecht für diese Bundestagwahl bestehen. Sie müssen aber eventuell Briefwahlunterlagen beantragen, um per Briefwahl wählen zu können, wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort sind.
Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Bundestagswahl 2021 entfallen ca. 2.600 Wahlbezirke (darunter über 700 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 85.000 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind ca. 2,2 Millionen Wahlberechtigte (3,5 Prozent) in die Stichprobe einbezogen.
Für die Stadt Ravensburg wurden zwei Urnenwahlbezirke für die Statistik ausgewählt:
Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgte von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Bundeswahlleiter und dem statistischen Landesamt. Die Wahlstatistik wird bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Ziel ist, eine Analyse des Wahlverhaltens unterschiedlicher Personengruppen zu erstellen. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind. Oberster Grundsatz bei Wahlstatistiken ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Repräsentative Wahlbezirke sind immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten in dem entsprechenden Wahlbezirk einen Stimmzettel, der einen aufgedruckten Buchstaben enthält. Hinter dem Buchstaben sind die Geburtsjahresgruppen und das Geschlecht aufgedruckt.
Rechtsgrundlage der repräsentativen Wahlstatistik ist das Wahlstatistikgesetz.
Mehr Informationen des Bundeswahlleiters zur repräsentativen Wahlstatistik
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt.
Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.
Wahlberechtigt sind i. d. R. alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Zudem sind auch so genannte Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen zur Wahl zugelassen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d. h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.
Mehr Informationen zur Briefwahl
Kandidaten für die Bundestagswahl 2017 - Bundestagswahlkreis 294 Ravensburg
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |